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   VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95   

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https://dejure.org/1997,8875
VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95 (https://dejure.org/1997,8875)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19.03.1997 - 1 UE 1193/95 (https://dejure.org/1997,8875)
VGH Hessen, Entscheidung vom 19. März 1997 - 1 UE 1193/95 (https://dejure.org/1997,8875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 4 BRRG, § 10 Abs 2 S 2 BBG, § 9 Abs 6 ArbPlSchG, § 9 Abs 7 ArbPlSchG, § 13 Abs 2 ArbPlSchG
    Anrechnung des Zivildienstes auf das Anstellungsdienstalter eines Beamten zwecks Nachteilsausgleichs bei Personalentscheidungen unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 314 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 766
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 173.95

    Revision - Beschwerde - Fehlende Begründung - Urteil - Abfassung - Unterschrift

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95
    Aufgrund des Zeitablaufs ist vielmehr der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit dem Ergebnis der Beratung des Gerichts nicht mehr gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17. Juli 1996, NJW 1996, 3203; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993, BVerwGE 92, 367; BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 1993, NJW 1994, 273 sowie vom 15. September 1995, NVwZ-RR 1996, 299; Urteil des Senats vom 11. Juni 1996 - 1 UE 2732/92 -).
  • BVerfG, 17.07.1996 - 1 BvR 55/96

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch verspätete

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95
    Aufgrund des Zeitablaufs ist vielmehr der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit dem Ergebnis der Beratung des Gerichts nicht mehr gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17. Juli 1996, NJW 1996, 3203; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993, BVerwGE 92, 367; BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 1993, NJW 1994, 273 sowie vom 15. September 1995, NVwZ-RR 1996, 299; Urteil des Senats vom 11. Juni 1996 - 1 UE 2732/92 -).
  • BVerwG, 20.09.1993 - 6 B 18.93

    Revision - Urteilsgründe - Zustellung

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95
    Aufgrund des Zeitablaufs ist vielmehr der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit dem Ergebnis der Beratung des Gerichts nicht mehr gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17. Juli 1996, NJW 1996, 3203; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993, BVerwGE 92, 367; BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 1993, NJW 1994, 273 sowie vom 15. September 1995, NVwZ-RR 1996, 299; Urteil des Senats vom 11. Juni 1996 - 1 UE 2732/92 -).
  • VGH Hessen, 16.05.1995 - 1 TG 772/95

    Beamtenrechtliche Auswahlentscheidung - "im wesentlichen gleiche" Bewerber;

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95
    Lediglich in Ausnahmefällen, in denen der gebotene Eignungs- und Leistungsvergleich aufgrund aktueller dienstlicher Beurteilungen ergibt, daß mehrere Bewerber hinsichtlich ihrer Eignung und Leistung als im wesentlichen gleich anzusehen sind (vgl. dazu Beschlüsse des Senats vom 10. Mai 1995 - 1 TG 772/95 -, NVwZ-RR 1996, 279 sowie vom 13. August 1996 - 1 TG 1623/96 -), kann der unterschiedlichen Zeitdauer, die die Bewerber seit der letzten Ernennung/Beförderung auf einem bestimmten Dienstposten verbracht haben (sog. Beförderungsdienstalter), eine Bedeutung als sogenanntes Hilfskriterium zukommen.
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95
    Der Senat weist jedoch aus gegebenem Anlaß darauf hin, daß der Kläger gegen eine in dem oben dargestellten Sinne rechtsfehlerhafte Auswahlentscheidung vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO zur Sicherung seines Bewerbungsverfahrensrechts in Anspruch nehmen kann (vgl. zum Inhalt des Bewerbungsverfahrensanspruchs: Beschluß des Senats vom 26. Oktober 1993 - 1 TG 1585/93 -, DVBl. 1994, 593).
  • VGH Hessen, 19.11.1993 - 1 TG 1465/93

    Beamtenrecht: Beachtung des Gebotes der Bestenauslese bei Beförderungen -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95
    Dies ist in der Rechtsprechung des Senats im Hinblick auf das Beförderungsdienstalter grundsätzlich bejaht worden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -, NVwZ-RR 1994, 347, 349; vom 5. Juli 1994 - 1 TG 1659/94 -, ZBR 1995, 109 sowie vom 21. Juli 1994 - 1 TG 1564/94 -), und zwar aus der Erwägung, daß der Beamte sich aus Anlaß der Beförderung bereits einem Auswahlverfahren mit dem Ziel der Bestenauslese erfolgreich gestellt und in der Zeit danach die Aufgaben des höherwertigen Dienstpostens wahrgenommen hat.
  • VGH Hessen, 05.07.1994 - 1 TG 1659/94

    Besetzung eines Beförderungsdienstpostens: Auswahlentscheidung -

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95
    Dies ist in der Rechtsprechung des Senats im Hinblick auf das Beförderungsdienstalter grundsätzlich bejaht worden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 19. November 1993 - 1 TG 1465/93 -, NVwZ-RR 1994, 347, 349; vom 5. Juli 1994 - 1 TG 1659/94 -, ZBR 1995, 109 sowie vom 21. Juli 1994 - 1 TG 1564/94 -), und zwar aus der Erwägung, daß der Beamte sich aus Anlaß der Beförderung bereits einem Auswahlverfahren mit dem Ziel der Bestenauslese erfolgreich gestellt und in der Zeit danach die Aufgaben des höherwertigen Dienstpostens wahrgenommen hat.
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus VGH Hessen, 19.03.1997 - 1 UE 1193/95
    Aufgrund des Zeitablaufs ist vielmehr der Zusammenhang der schriftlichen Urteilsgründe mit dem Ergebnis der Beratung des Gerichts nicht mehr gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschluß vom 17. Juli 1996, NJW 1996, 3203; Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluß vom 27. April 1993, BVerwGE 92, 367; BVerwG, Beschlüsse vom 20. September 1993, NJW 1994, 273 sowie vom 15. September 1995, NVwZ-RR 1996, 299; Urteil des Senats vom 11. Juni 1996 - 1 UE 2732/92 -).
  • VGH Hessen, 09.07.1997 - 1 UE 3581/95

    Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle: unzulässige Berücksichtigung von

    Die Berücksichtigung des Dienst- und Lebensalters ist mit dem Leistungsprinzip nicht vereinbar und daher grundsätzlich unzulässig; für eine sogenannte Altersbeförderung besteht nach damals wie heute geltendem Recht keine gesetzliche Grundlage (vgl. jetzt § 10 Abs. 2 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz - HGlG - ständige Rechtsprechung des Senats, siehe zuletzt Urteil vom 19. März 1997 - 1 UE 1193/95 - m. w. N.).

    Nach feststehender Rechtsprechung des Senats kann derartigen Kriterien eine Bedeutung nur in Ausnahmefällen zukommen, in denen der Eignungs- und Leistungsvergleich anhand der dienstlichen Beurteilungen ergibt, daß mehrere Bewerber hinsichtlich ihrer Eignung und Leistung als im wesentlichen gleich anzusehen sind (vgl. dazu zusammenfassend Urteil des Senats vom 19. März 1997 a. a. O.).

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